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Allgemeine Geschäftsbestimmungen
(AGB)
  1.  Geltungsbereich
    Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der InWise GmbH. Diese Leistungen werden durch gesonderte Verträge im Rahmen der allgemeinen Verfügbarkeit der zugrundeliegenden Dienste vereinbart.

  2.  Vertragsabschluß
    Verträge zwischen den Vertragspartnern werden nur schriftlich abgeschlossen. Soweit InWise auch den Vertragsabschluß durch Online-Kommunikation1 anbietet, gelten dafür gesonderte Bedingungen von InWise.

  3.  Pflichten des Kunden
    1.  Der Kunde wird die Leistungen von InWise und die von InWise übermittelten Inhalte nur für seine eigenen Zwecke nutzen. Die Nutzung für Zwecke Dritter, wozu auch Konzernunternehmen gehören, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
    2.  Der Kunde wird InWise unverzüglich über Veränderungen von Voraussetzungen seiner Tarifeinordnung sowie eine maßgebliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse informieren.
    3.  Der Kunde ist selbst in vollem Umfang dafür verantwortlich, daß die Nutzung der Leistungen von InWise nur im Rahmen des rechtlich zulässigen und insbesondere unter Beachtung aller maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen erfolgt. Er stellt InWise hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren können.
    4.  Der Kunde stellt die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der Datensicherheit eigenverantwortlich sicher.
    5.  Der Kunde wird InWise von ihm erkennbare Störungen im Zusammenhang mit den Leistungen von InWise umgehend, einschließlich der näheren Umstände ihres Auftretens, ihrer Erscheinungsform und ihrer Auswirkung mitteilen sowie InWise bei der Störungsanalyse in zumutbarem Umfang unterstützen.
      Ergibt die Störungsanalyse, daß die Störung nicht von InWise zu vertreten ist, vergütet der Kunde InWise den angefallenen Aufwand nach den üblichen Sätzen von InWise. Der Kunde wird die Störungsmitteilungen an InWise richten, die während der üblichen Geschäftszeiten von InWise verfügbar sind. Erweiterte Verfügbarkeiten werden von InWise gesondert und widerruflich bekanntgegeben.
    6.  Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen berechtigen InWise zur außerordentlichen Kündigung der betroffenen und weiteren, zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Leistungen, wenn die Verstöße nicht nur unerheblich sind. InWise wird den Kunden, soweit dies angemessen ist, auf den Verstoß hinweisen und zur Beseitigung des Verstoßes mit angemessener Fristsetzung auffordern.
      Ein Verstoß gegen (3.5) berechtigt InWise nicht zur außerordentlichen Kündigung.
    7.  InWise kann die Details der Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern und der Erbringung der vertraglichen Leistungen im Rahmen des Angemessenen ändern und erweitern.
    8.  Websites, die von dem Kunden betrieben werden, enthalten auf ihrer Homepage ein eingebundenes Bild und einen Hyperlink auf die URL der InWise GmbH.
    9.  Beauftragt der Kunde InWise für ihn Fremdleistungen zu erbringen, z.B. die Registrierung von Domainnamen bei den zuständigen Stellen, hat der Kunde sich selbst über die Richtlinien und insbesondere über die entstehenden Kosten selbst zu informieren. Die InWise hat den Kunden ausreichend zu beraten, indem sie ihn an entsprechender Stelle im Angebot darauf hingewiesen hat.

  4.  Leistungen von InWise
    1.  Die Leistungen von InWise werden in den schriftlichen Verträgen zwischen den Vertragspartnern vereinbart.
    2.  Soweit InWise zusätzliche Leistungen ohne gesondertes Entgelt anbietet, behält sich InWise vor, diese einzustellen, ohne daß dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen.
    3.  Die Leistungen werden von InWise gegen Vergütung nach der jeweils gültigen Preisliste erbracht. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
    4.  Fremdleistungen, insbesondere solche von übergeordneten Organisationen2, werden ausschließlich zu den Preisen und Regeln der Fremdorganisationen erbracht.

  5.  Zahlungsbedingungen
    1.  InWise erfaßt das Volumen der vom Kunden gesendeten und empfangenen IP-Pakete, sofern der jeweilige Vertrag dies erforderlich macht. Einzelnachweise können nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. InWise rechnet ihre Leistungen gegenüber dem Kunden grundsätzlich nach eigener Wahl, monatlich oder quartalsweise ab.
    2.  Bei den Vergütungen handelt es sich um Nettopreise; die gesetzlich anfallende Mehrwertsteuer ist nicht enthalten.
    3.  Rechnungen von InWise sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig. Entscheidend ist die Gutschrift auf dem angegebenen Geschäftskonto von InWise. Der Kunde kann der erfolgten Abrechnung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gilt die Abrechnung im Umfang und Höhe als akzeptiert.

  6.  Zahlungsverzug
    1.  Wird eine Vergütung für InWise nicht rechtzeitig beglichen, kann InWise jegliche weitere Leistung und sämtliche Vergütungen für die bislang erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen.
      Leistet der Kunde auch auf eine schriftliche Mahnung mit angemessener Fristsetzung trotz Fristablaufs nicht vollständig, ist InWise berechtigt, die Verträge mit dem Kunden ganz oder teilweise außerordentlich zu kündigen.
    2.  Weitere Ansprüche von InWise wegen Verzug des Kunden bleiben unberührt.

  7.  Vertragsdauer und Kündigung
    1.  Verträge über die Leistungen der InWise GmbH treten mit ihrem wirksamen Abschluß3 in Kraft. Sie werden entweder befristet oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Befristete Verträge können nicht ordentlich gekündigt werden. Sofern die Fristen für die ordentliche Kündigung unbefristeter Verträge nicht im jeweiligen Vertrag geregelt sind, beträgt die Kündigungsfrist für unbefristete Verträge 3 Monate. Die Mindestlaufzeit für alle Verträge beträgt 12 Monate.
    2.  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere aus den in den vertraglichen Vereinbarungen festgelegten Gründen, bleibt unberührt.
    3.  Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  8.  Gewährleistungen
    Soweit in einem Vertrag über konkrete Leistungen von InWise nichts Abweichendes geregelt ist, verjähren Gewährleistungsansprüche des Kunden innerhalb von 6 Monaten ab Erbringung der betroffenen, ursprünglichen Leistung.

  9.  Haftung / Mitverschulden des Kunden
    1.  InWise übernimmt keinerlei Verantwortung und / oder Haftung für die bei der Nutzung der Leistungen von InWise übermittelten Inhalte.
      Der Kunde ist für die Zulässigkeit der von ihm übermittelten und empfangenen Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich. Er stellt InWise hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung rechtlicher Anforderungen an Kommunikationsinhalte entstehen können.
      InWise ist berechtigt, Kommunikationsleistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn InWise nach billigem Ermessen vermuten darf, daß die Kommunikationsleistungen zur Übermittlung unzulässiger Inhalte verwendet werden oder durch rechtliche Maßnahmen hierzu aufgefordert ist.
    2.  Im übrigen übernimmt InWise neben der Gewährleistung4 nur folgende Haftung:
      1.  InWise haftet ohne Begrenzung der Schadenshöhe für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch ihre gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
      2.  InWise haftet unter Beschränkung auf die typischen und vorhersehbaren Schäden für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch eigene Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten Erfüllungsgehilfen.
        InWise haftet daneben nicht für sonstige durch Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursachte Schäden.
      3.  InWise haftet nur für Mangelschäden und unmittelbare Mangel-Folgeschäden. InWise haftet nicht für mittelbare Schäden und Vermögensschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen.
      4.  Die Haftung von InWise für Personenschäden, Arglist und das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, soweit die Schäden gerade durch die Zusicherung vermieden werden sollte, bleibt unberührt.
      5.  Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten5 zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang InWise und Kunde den Schaden zu tragen haben.
      6.  Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, daß InWise einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt InWise den Auftrag dadurch, daß InWise ihn in eigenem Namen weiterleitet. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung von InWise auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
      7.  InWise haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige von InWise nicht zu vertretende Vorkommnisse eintreten.

  10.  Geheimhaltung und Datenschutz
    1.  Die Vertragspartner werden die Unterlagen des anderen Vertragspartners, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, vertraulich behandeln und vor der unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte sorgfältig schützen. Dies gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die dem anderen Vertragspartner bereits bekannt oder allgemein zugänglich sind.
    2.  Der Kunde ist eigenständig verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Der Kunde willigt in die elektronische Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch InWise im Rahmen der Zwecke dieses Vertragsverhältnisses ein. Er willigt auch darin ein, daß InWise seine Daten ohne die Beschränkung auf die Zwecke dieses Vertragsverhältnisses verarbeiten und nutzen darf, soweit nicht berechtigte Belange des Kunden offensichtlich in für InWise erkennbare Weise entgegenstehen.

  11.  Schlußbestimmungen
    1.  Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen der jeweiligen Einzelverträge vor. Die AGB gelten gleichwohl ergänzend; auch für zukünftige Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    2.  Der Kunde kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit InWise nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung durch InWise auf einen Dritten übertragen.
    3.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftlichen Regelungen der Einzelverträge geben die Vereinbarungen der Vertragspartner vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Alle Änderungen der Vertragspartner und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform durch Vertragsnachträge, was auch für diese Klausel gilt.
      Soweit InWise die Möglichkeiten anbietet, vertragliche Erklärungen auch Online6 abzugeben, gelten dafür gesonderte Bedingungen von InWise.
      Die Vertragspartner können gegenüber ihren Pflichten aus dem jeweiligen Einzelvertrag nur Zurückbehaltungsrechte geltend machen und / oder Aufrechnung erklären, wenn die Gegenansprüche aus den jeweiligen Einzelverträgen stammen und entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nur insoweit, als in den vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen keine Ausnahmen vereinbart sind.
    4.  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt. Bis dahin gilt eine solche Regelung als vereinbart. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.
    5.  Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner und ausschließlicher Gerichtsstand für die Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern ist Pinneberg.
    6.  Die Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern unterliegen deutschem Recht, insbesondere BGB und HGB. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.


1) z.B. E-Mail
2) i.d.R. Vergabestellen von Domainnamen
3) siehe (2)
4) siehe (8)
5) z.B. durch Verletzung der in (3) dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Pflichten
6) z.B. E-Mail
   

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Letzte Änderung am 12. Juni 2013